Ein neues Gesetzespaket soll die Restrukturierung von Unternehmen ohne Insolvenz erleichtern. Das Verfahren hilft Unternehmen, die durch die Coronakrise unverschuldet in eine finanzielle Schieflage geraten sind.
So funktioniert das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren
So funktioniert das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren
Unternehmen verschiedenster Branchen stehen durch die Corona-Pandemie unter enormen wirtschaftlichen Druck – darunter ganz besonders Dienstleister, die Hotellerie aber auch die Automobil- und Maschinenbauindustrie. Der Gesetzgeber hat deswegen zum 1. Januar eine neue Sanierungsoption eingeführt, um der sich auftürmenden Insolvenzwelle entgegenzuwirken.
Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz – in Kurzform StaRUG – soll es Unternehmen ermöglichen, auch ohne Insolvenzverfahren einen Teil ihrer Verbindlichkeiten loszuwerden. Der Zeitpunkt ist bewusst gewählt, denn am 1. Januar 2021 ist bereits die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen ausgelaufen. Sie müssen nun nicht nur bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit, sondern auch wieder bei Überschuldung einen Insolvenzantrag stellen. Für Unternehmen, bei denen die Zahlungsfähigkeit schon eingetreten ist, gilt die Insolvenzantragspflicht bereits wieder seit Oktober 2020. Eine Ausnahme von der Antragspflicht gilt seit Jahresbeginn nur noch für Unternehmen, die einen Antrag auf staatliche Hilfsleistungen gestellt, aber noch keine Auszahlung erhalten haben.
Zur Quelle: it-business.de
Weiterlesen…
Neueste Beiträge
- Staatsanwaltschaft Osnabrück erhebt (Teil-) Anklage im Verfahrenskomplex „Windpark“
- „Wir sind mit der Sanierung auf Kurs“
- Finanzministerium soll sich aus der Bafin zurückziehen
- Hoffnung für Friseurkette Klier: Gläubiger stimmen Insolvenzplan zu
- US-Behörde wirft Elon Musk arbeitsrechtliche Verstöße vor