Die Auswirkungen der Corona-Pandemie könnten vor allem viele Kleinunternehmen in die Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz treiben. Wirtschaftsexperten rechnen mit einer Pleitewelle, wenn die Insolvenzantragspflicht wieder Bestand hat. Wenn es dazu kommen sollte, sollten Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und wissen, was sie zeitnah zu tun haben.
Wer zahlt den Lohn, wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet?
Wer zahlt den Lohn, wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet?
Der Lockdown in der Corona-Pandemie hat in Deutschland viele Branchen teilweise sehr hart getroffen. Auch wenn dank der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bisher die große Pleitewelle noch nicht gekommen ist, rechnen Experten weiterhin fest damit, dass sie noch kommen wird. Die Corona-Wirtschaftskrise beeinträchtigte bereits in den vergangenen Quartalen das Zahlungsverhalten in Deutschland, wie die Veröffentlichung des Zahlungsindikators Deutschland der Wirtschaftsauskunftei Creditreform schon Anfang Februar zeigte.
Insolvenzantragspflicht noch ausgesetzt
Auch die DIHK-Konjunkturumfrage zu Jahresbeginn ergab, dass allein vier von zehn Einzelhändlern in diesem Jahr mit einer weiteren Verschlechterung ihrer Geschäfte rechnen. Aktuell ist es so, dass die Bundesregierung die Insolvenzpflicht für Unternehmen vom 1. Januar bis 30. April 2021 ausgesetzt gesetzt hat, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht.
Am Ende könnte es doch zu einer großen Zahl an Firmenpleiten kommen. Diese Angst geht entsprechend bei vielen Arbeitnehmern um: Wenn es einen selbst erwischt, und der eigene Arbeitgeber meldet Insolvenz an – was heißt das für mich persönlich, was kann und muss ich dann tun?
Zur Quelle: rnd.de
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