Der Bundesgerichtshof hat am 18.11.2020 das lang ersehnte Machtwort zum Schutz von Geschäftsführern durch D&O Versicherungen im Insolvenzfall gesprochen. Die Sanierungspraxis atmet auf. Manager dürfen weiter darauf vertrauen, dass D&O Versicherungen in der Insolvenz Deckung gewähren.
BGH erleichtert GmbH-Geschäftsführerhaftung bei Insolvenz oder D&O-Deckung schafft Haftung
BGH erleichtert GmbH-Geschäftsführerhaftung bei Insolvenz oder D&O-Deckung schafft Haftung
Der Bundesgerichtshof hat am 18.11.2020 das lang ersehnte Machtwort zum Schutz von Geschäftsführern durch D&O Versicherungen im Insolvenzfall gesprochen. Die Sanierungspraxis atmet auf. Manager dürfen weiter darauf vertrauen, dass D&O Versicherungen in der Insolvenz Deckung gewähren. Höchstrichterlich ist damit entschieden, dass ein Ersatzanspruch gemäß § 64 GmbHG kein Anspruch eigener Art sondern ein gesetzlicher Haftpflichtanspruch im Sinne der Versicherungsbedingungen ULLA („Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung von Unternehmensleitern und Leitenden Angestellten“) ist. Ob dieses von vielen vorschnell bejubelte Urteil Geschäftsführern von insolventen Unternehmen tatsächlich hilft, ist allerdings sehr fraglich.
Zur Quelle: anwalt.de
Historie / Entscheidung OLG Düsseldorf
Das OLG Düsseldorf hatte mit Urteil vom 20.07.2018 4 U 93/16 entschieden, dass es sich bei der Haftung von Vorständen und Geschäftsführern für Auszahlungen vom Firmenkonto nach Insolvenzreife um einen Anspruch eigener Art handele, der nicht unter den Schadensersatz einer D&O Versicherung falle. Seit der Entscheidung wurde im Wesentlichen eine Entscheidung des BGH zu der Frage ersehnt, die zu der rechtlichen Einordnung Stellung nimmt.
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